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Pfandbriefe - Sicherheit und Liquidität

Die COREALCREDIT BANK AG begibt Hypothekenpfandbriefe zur Refinanzierung erstrangig besicherter gewerblicher Immobiliendarlehen. Es handelt sich dabei um gedeckte Schuldverschreibungen, die den gesetzlichen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) unterliegen.

Die in Umlauf befindlichen Öffentlichen bzw. Hypothekenpfandbriefe müssen jederzeit durch Staatskredite bzw. durch erstrangig gesicherte Hypothekendarlehen mit mindestens gleichem Volumen und gleichem Zinsertrag gedeckt sein (§4 Pfandbriefgesetz).

Ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestellter Treuhänder stellt sicher, dass diese Anforderungen seitens des Emittenten jederzeit erfüllt werden (§8 Pfandbriefgesetz).

Die Pfandbriefgläubiger nehmen bei Insolvenz nicht am Konkursverfahren teil, Zins- und Tilgungsansprüche werden also weiterhin uneingeschränkt aus der Deckungsmasse bedient (§§ 29 und 30 Pfandbriefgesetz). 

Mit dem Wegfall des Geschäftsfelds Staatsfinanzierung werden Öffentliche Pfandbriefe von der COREALCREDIT BANK AG nicht mehr emittiert. Der vorhandene Bestand wird dennoch weiterhin bis zum Auslaufen des umlaufenden Volumens Öffentlicher Pfandbriefe von der Bank betreut.

Die folgende Broschüre enthält weitere Informationen zum Pfandbrief im Allgemeinen: 

Der Pfandbrief

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Links
Den vollständigen Wortlaut des Pfandbriefgesetzes finden Sie auf der Homepage des > Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

URL: http://www.corealcredit.de/front_content.php?idcat=41


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