Jährliches Dokument nach § 10 Wertpapierprospektgesetz WpPG der COREALCREDIT BANK AG, Frankfurt am Main, für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009
Die COREALCREDIT BANK AG emittiert Wertpapiere und ist gemäß § 10 Abs. 1 WpPG verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein so genanntes "jährliches Dokument" zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat. Im Einklang damit stellt die COREALCREDIT BANK AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem jährlichen Dokument zusammen (z. B. Ad-hoc-Meldungen und Finanzberichte).
Wir weisen darauf hin, dass die COREALCREDIT BANK AG nicht zur Aktualisierung der Informationen verpflichtet ist, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird.
Zu den jüngsten Entwicklungen verweisen wir auf unsere laufende Berichterstattung. Aktuelle Ad-hoc-Mitteilungen finden Sie unter dem Menüpunkt „Investor Relations“, Presseveröffentlichungen unter dem Menüpunkt "Presse". Geschäftsberichte sind unter "Investor Relations / Finanzberichte" zu finden.
Dieses Dokument wurde ausschließlich aufgrund von § 10 WpPG erstellt und hat nur den Zweck, die aus § 10 WpPG resultierende Pflicht der COREALCREDIT BANK AG zu erfüllen. Weder dieses jährliche Dokument, noch die in ihm enthaltenen Informationen oder die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
In der Zeit vom 1. Januar 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 hat die COREALCREDIT BANK AG die nachfolgend aufgeführten Informationen veröffentlicht. Für den Fall, dass ein angegebener Internetlink oder ein angegebener Pfad nicht verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Information in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die COREALCREDIT BANK AG, Investor Relations, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main.
Ad-hoc-Meldungen (§ 15 WpHG)
23.04.2009: > COREALCREDIT BANK AG behauptet sich in der Finanzkrise 
27.11.2009: > Mindest-Überdeckung für Öffentliche Pfandbriefe an verbesserte Deckungsstockqualität angepasst 
Finanzberichte
> Geschäftsbericht der COREALCREDIT BANK AG für das Jahr 2008 
> Halbjahresbericht der COREALCREDIT BANK AG per 30.06.2009 
> Zwischenbericht zum 30.09.2009 
Börsenrechtliche Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Wertpapieren
In der Zeit vom 1. Januar 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 hat die COREALCREDIT BANK AG folgende börsenrechtliche Bekanntmachungen veröffentlicht:
> Verlustteilnahme und Ausfall der Ausschüttung auf das Genussscheinkapital für das Geschäftsjahr 2008 
> Wiederauffüllung und Ausfall der Ausschüttung auf das Genussscheinkapital für das Geschäftsjahr 2008 
> Diverse Veröffentlichungen gemäß § 30b WpHG (Floater-Fixing) 
> Diverse Veröffentlichungen gemäß § 30e WpHG (Neuemissionen) 
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