Freiwillige öffentliche SelbstverpflichtungDie COREALCREDIT BANK AG geht eine freiwillige öffentliche Selbstverpflichtung für die Deckung ihrer Öffentlichen Pfandbriefe und ihrer Hypothekenpfandbriefe ein. Sie schreibt damit ihre bereits in der Vergangenheit geübte Praxis zur Sicherstellung einer hohen Deckungsqualität fest. Die Bank dokumentiert, dass sie weiterhin die gute Qualität der beiden Pfandbriefdeckungen aufrecht erhalten will. Zusätzlich kommt die COREALCREDIT damit den gestiegenen Anforderungen der Ratingagenturen an die Liquidität und Bonität der Pfandbriefdeckungen entgegen.
Freiwillige öffentliche Selbstverpflichtung 1. Steuerung der Liquidität über die nächsten 180 Tage 2. Steuerung des Marktrisikos Regulatorische Anforderungen (Barwertverordnung) Die Steuerung des Zinsänderungs- und Währungsrisikos erfolgt (entsprechend den Erfordernissen der BaFin) nach dem Barwertprinzip unter Zugrundelegung von entsprechenden Stressszenarien. Das Zinsänderungsrisiko wird dabei so gesteuert, dass der sich ergebende Nettobarwert der Deckungsmasse bei einem dynamischen Shift der Zinskurve gemäß der BaFin-Methode nach oben und unten (ohne Berücksichtigung negativer Zinssätze) zu keinem Zeitpunkt eine prozentuale Überdeckung von zwei Prozent unterschreitet. Das Währungsrisiko wird dabei so gesteuert, dass der sich ergebende Nettobarwert der Deckungsmasse bei einem Shift der jeweiligen Währungen mit den von der BaFin vorgegebenen dynamischen Veränderungen zu keinem Zeitpunkt eine prozentuale Überdeckung von zwei Prozent unterschreitet. Risikomanagement der COREALCREDIT BANK AG Die COREALCREDIT BANK AG ist bestrebt, die für den Hypotheken- und den Öffentlichen Pfandbrief bestehenden Marktrisiken durch geeignete Maßnahmen und Instrumente angemessen zu steuern und zu begrenzen. Die Bank verpflichtet sich, ausreichend barwertige Überbesicherung zu jedem Zeitpunkt vorzuhalten, um die Sicherheit der Pfandbriefgläubiger auch unter Stressszenarien sicherzustellen. In der Regel ist davon auszugehen, dass die von der COREALCREDIT BANK AG vorgehaltene Deckung über der regulatorisch geforderten Anforderung liegt. Freiwillige nominale Überdeckung Zudem verpflichtet sich die Bank zur Vorhaltung einer freiwilligen nominalen Überdeckung von mindestens 13 Prozent in der Deckung für Hypothekenpfandbriefe und mindestens 5 Prozent in der Deckung für Öffentliche Pfandbriefe. 3. Bindung der Selbstverpflichtung Die Inhalte der Selbstverpflichtung werden regelmäßig, grundsätzlich jährlich auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Die Bank wird Änderungen mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in geeigneter Form veröffentlichen. 4. Erläuterung 4.1 Steuerung des Marktrisikos Die Deckungsmassen und das daraus resultierende Risiko sind Teilportfolien des gesamten bestehenden Marktrisikos eines Pfandbriefe emittierenden Kreditinstituts. In der Selbstverpflichtung wird festgeschrieben, dass in diesen Teilportfolien Risiken angemessen gesteuert und begrenzt werden und eine entsprechende Überdeckung des jeweiligen Portfolios sicher gestellt wird, unabhängig wie sich die Gesamtposition des Instituts darstellt. 4.2 Bindung der Selbstverpflichtung Zur Sicherstellung von Aktualität und Konsens mit den jeweils geltenden Methoden und Instrumenten zur Pfandbriefsteuerung wird die Bank ihre Selbstverpflichtung regelmäßig überprüfen und ggf. anpassen. Änderungen dieser Selbstverpflichtung werden den Pfandbriefinvestoren mit entsprechendem Vorlauf bekannt gegeben. |
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