Angaben gemäß § 7 der InstitutsVergV1. Einführung Gemäß § 7 der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssyste-me von Instituten (InstitutsVergV) vom 6. Oktober 2010 veröffentlicht die COREALCREDIT BANK AG Informationen über das in der Bank angewandte Vergütungssystem. 2. Vergütungssystem a. Grundsätzliches Die Bank orientiert sich im Bereich der Tarifmitarbeiter am Vergütungssystem des Manteltarif-vertrags für das private Bankgewerbe und der öffentlichen Banken. Außertariflich angestellte Mitarbeiter erhalten ein individuell verhandeltes, marktübliches Jahresfestgehalt. b. Variable Vergütungsbestandteile Die Gesamtvergütung aller Mitarbeiter beinhaltet auch einen variablen Gehaltsbestandteil. Bei Tarifmitarbeitern beträgt der Zielbonus ein Monatsgehalt. Maßgeblich ist hierbei das Tarifgehalt nach der jeweils gültigen Gehaltstabelle des Gehaltstarifvertrages für private und öffentliche Banken. Bei außertariflichen Mitarbeitern beträgt der Zielbonus einen der Höhe nach begrenzten Prozentsatz des Jahresfestgehalts, wobei die Höhe dieses Prozentsatzes in Abhängigkeit zur jeweiligen Aufgabe der Abteilung eines Mitarbeiters (Vertrieb, marktnahe und interne Abtei-lungen) steht. Ob und in welcher Höhe der Zielbonus erreicht wird, hängt von drei Komponenten ab:
Auch die prozentuale Zusammensetzung der Komponenten hängt davon ab, in welcher Abteilung der Mitarbeiter tätig ist. Zu Beginn des Jahres wird im Zielerreichungsgespräch festgelegt, welche Ziele für das neue Jahr gesetzt werden. Zudem wird festgestellt, mit welchem Grad die Ziele des alten Jahres erreicht wurden. Bei besonders herausragenden Leistungen kann auch eine Zielerreichung von über 100 % festgestellt werden, allerdings ist ein Erreichungsgrad über 150% und damit ein Überschreiten des Zielbonus um mehr als 50% weder bei Tarifmitarbeitern noch bei außertariflichen Mitarbeitern möglich. Die Auszahlung des Zielbonus betreffend das alte Jahr erfolgt so-dann mit dem Märzgehalt des Folgejahres. Die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder und die diesbezügliche Vergütungsstruktur legt der Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit den Vorgaben der MaRisk fest. Der Aufsichtsrat wird mindestens einmal jährlich über das Ergebnis der Prüfung der Angemessenheit des beste-henden Vergütungssystems unterrichtet. 3. Quantifizierung Für das Geschäftsjahr 2011 erhielten unsere 171 tariflichen wie außertariflichen Mitarbeiter (Stichtag: 31.12.2011) insgesamt eine Gesamtvergütung in Höhe von rund Mio. 14,5. Davon betrug die variable Komponente rund Mio. 3,2 (Summe) sowie die Grundvergütung rund Mio. 11,3 (Summe).
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